Als Privatpatient müssen Sie keine E-Card vorlegen, sondern müssen die Behandlung bzw. die Erstberatung zunächst selbst bezahlen und können dann einen Antrag auf Erstattung bei der Krankenkasse stellen.
Erscheint der Patient nicht zum vereinbarten Arzttermin und sagt er diesen nicht innerhalb von 48 Stunden vor der Behandlung ab, kann der Arzt das Honorar für den reservierten Behandlungstermin verlieren. Aufgrund der derzeit längeren Wartezeit ist es von entscheidender Bedeutung, dass andere Patienten in dieser Zeit behandelt werden können.